Bürgermeister missachtet Gemeindevertretung und Gemeindevorstand

Veröffentlicht am 02.07.2020 in Allgemein

SPD - Fraktion Ahnatal

Presseerklärung der SPD-Fraktion

Missachtung der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes

Die SPD-Fraktion ist erschüttert über das Verhalten des Bürgermeisters Michael Aufenanger bezüglich des Verfahrens zur Feststellung der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens.

Im Laufe des Verfahrens musste die SPD-Fraktion feststellen, dass sowohl die Initiatoren des Bürgerbegehrens sowie der hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) als auch Gemeindevorstand und Gemeindevertretung bewusst oder unbewusst Fehl- oder Teilinformation erhalten haben bzw. dass ihnen sogar Auskünfte und Informationen, die ihnen nach dem Gesetz zustehen würden (Auskunftspflicht), seitens des Bürgermeisters verweigert wurden. Fast könnte man vermuten, dass damit die Betroffenen getäuscht und das Bürgerbegehren hintertrieben werden sollte.

Die Fakten im Einzelnen:

  • Im Schreiben der Initiatoren vom 19.03.2020 wird der Bürgermeister gebeten a) zu erklären, inwieweit er die Notwendigkeit eines Kostendeckungsvorschlages bezüglich von Mehrkosten, die durch das Bürgerbegehren entstehen, sieht und den Initiatoren die Höhe dieser etwaigen Kosten mitzuteilen.

  • Im Schreiben vom 25.03.2020 erklärt der Bürgermeister, dass er keinerlei Aussagen zu Kosten oder Kostendeckungsvorschlägen machen kann.

  • Im Gutachten des HSGB vom 10.06.2020 wird behauptet, dass in einem Gespräch am 30.03. 2020 Aussagen zu den Kosten gemacht wurden.  Dem steht das Schreiben des Bürgermeisters an die Initiatoren vom 30.04.2020 entgegen, wo erneut betont wird, dass keinerlei Aussage zu den Kosten oder möglichen Bedenken gemacht werden können.

  • Im Schreiben vom 14.05.2020 an den Hessischen Städte- und Gemeindebund stellt der Bürgermeister eben jene detaillierte Kostenschätzung möglicher Folgekosten auf, die er im Schreiben an die Initiatoren verweigert hat.

  • Der obengenannte Schriftwechsel zwischen Initiatoren und Bürgermeister bezüglich Kostendeckung wurde nicht an den HSGB weitergeleitet.

  • In der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 18.06.2020 haben dem Gemeindevorstand beim Top 7 Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens weder das vollständige Rechtsgutachten noch die obengenannten Schreiben vorgelegen.

 

  • Der Gemeindevertretung wurden weitere Unterlagen zum Bürgerbegehren erst nach Aufforderung durch die Gemeindevertretungsvorsitzende am 30.06.2020 -24 Stunden vor der Sitzung der Gemeindevertretung- zugesandt.

Aus den dargestellten Fakten lässt sich klar ablesen, dass seitens des Bürgermeisters keine vollständige Information aller Beteiligten stattgefunden hat. Anhand der unvollständigen bzw. selektiven Weitergabe von Unterlagen an die Beteiligten (Gemeindevertretung, Gemeinde­vorstand, HSGB, Initiatoren) wird vielmehr deutlich, dass es sich offenbar um gezieltes Zu­rückhalten von Informationen handelt. Über die Gründe hierfür lässt sich nur spekulieren, doch ein Zusammenhang mit dem anstehenden Wahlkampf kann hier sicher nicht ausge­schlossen werden. Es gilt für den Bürgermeister auf jeden Fall, ein Bürgerbegehren im Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl zu verhindern. Hierzu scheint wohl inzwischen jedes Mittel Recht zu sein. Die SPD-Fraktion protestiert ausdrücklich gegen dieses Verfah­ren, welches eine klare Missachtung der Gemeindevertretung sowie des erklärten Willens von 1211 Bürgerinnen und Bürgern Ahnatals darstellt. Sie behält sich vor, Widerspruch gegen die Beschlussfassung bei der Aufsichtsbehörde einzulegen und hofft dadurch, dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Gehör verschaffen zu können.

Thomas Dittrich-Mohrmann

(Fraktionsvorsitzender)

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