Gute Nachrichten zur Grundsteuer | Bericht aus der Gemeindevertretung - 07. November 2024

Veröffentlicht am 20.11.2024 in Kommunalpolitik

In ihrer Sitzung am 07. November wurden in der Gemeindevertretung wieder viele relevante Themen für Ahnatal besprochen. Ein besonders wichtiges Thema hierbei war: Die Grundsteuer. Unser Fraktionsvorsitzender Thomas Dittrich-Mohrmann hat euch in seinem Bericht aus der Gemeindevertretung diesmal einige wichtige Fakten zusammengetragen.

 

 

Grundsteuer – Gut zu wissen!

Das Thema Grundsteuern sorgt im kommunalen Diskurs immer wieder für Aufregung, ja bisweilen auch Empörung. Daher erscheint es mir wichtig, euch an dieser Stelle ein paar Erläuterungen zu geben.

 

Die Grundsteuer

Grundsteuern werden erhoben, weil sich der Wert des Grundstücks zum größten Teil aus den Investitionen der Allgemeinheit bildet, beziehungsweise die Kosten von jedem einzelnen kaum zu tragen wären (Besitzer von Privatstraßen können ein Lied davon singen). Dabei handelt es sich aber nicht nur um den Straßenbau und Versorgungsleistungen, sondern auch um gemeindliche Leistungen wie Kitas, Gemeindezentren sowie Vereins- und Sportbauten. Die Grundsteuer ist damit die Basis, ja auch der Preis für unsere Lebensqualität.

Bei der Erhebung findet eine Unterscheidung in A = Agrar und B = Bebaut statt. Dies geschieht aus folgendem Grund. Die gemeinschaftlichen Investitionen in Agrarland sind vergleichsweise gering und der Wertzuwachs des Ackerlandes ist deutlich unter dem des Baulandes. Deswegen wird hier auch ein geringer Messbetrag festgelegt.

 

Der Messbetrag

Wie der Begriff schon sagt, muss der Wert eines Grundstücks mit bestimmten Methoden bemessen werden. Auf Basis dieses Messbetrages wird die Grundsteuer erhoben. Das Bundesverfassungsgericht vom 10.04.2018 hat hier nun festgelegt, dass die Messbeträge, die ab dem 01.01.2025 gelten, zu vereinheitlichen sind. Hierzu muss man wissen, dass dieser Wert bis heute unterschiedlich war. In den alten Bundesländern galt der Wert aus dem Jahr 1964, in den neuen Bundesländern der Wert von 1936. Die Neubewertung dient der Gleichbehandlung, da sich seit der Wiedervereinigung die Wertentwicklung von Grundstücken stark verändert hat. Ursprünglich war vorgesehen, die Messbeträge alle 6 Jahre neu zu ermitteln. Dies hat der Gesetzgeber bis heute unterlassen.

 

Vorschrift: Aufkommensneutralität

Das Bundesverfassungsgericht hat für die Neuregelung der Grundsteuer verlang, dass diese aufkommensneutral sein muss. Heißt im Klartext, keine versteckten Erhöhungen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer B bleiben aufgrund der beschlossenen Satzung mit jährlich 2 Millionen unverändert. 

 

Ahnatal hat einen Vorsprung

Im Gegensatz zu unserer Nachbargemeinde sind wir heute in der Lage eine aufkommensneutrale Hebesatzung für die Grundsteuer zu beschließen. Das Aufkommen beläuft sich weiterhin auf ca. 1,9 Millionen im Jahr und der später zu beratende Haushalt beruht bereits auf diesem Wert. Es drohen in Ahnatal keine nachträglichen Steigerungen durch die Haushaltssatzung für 2025, anders als etwa für die Gemeinden Fuldatal und Vellmar.

 

Gute Nachricht für Ahnatal

Der Hebesatz der Grundsteuer B wird um 100 Punkte gesenkt. Auf die Anpassung der Grundsteuer auf über 700 Punkte kann verzichtet werden. Die Gewerbesteuer bleibt trotz steigender Ausgaben gleich.

 

Grundsteuer – Was wir uns wert sind

Ich komme noch einmal zum Anfang. Wir alle leben als Gemeinschaft zusammen und benötigen gemeinschaftliche Einrichtungen und mit der Grundsteuer können wir diese ermöglichen. Dinge, die wir nur gemeinsam erreichen. Beispiele hierfür sind Straßensanierungen, Kindergärten, Poststellen, Bibliotheken, Sportanlagen, Jugendzentren oder unsere Sozialstation – und all das vor unserer Nase.

Insofern ist die Grundsteuer gelebte Solidarität!