Neubau Stahlbergbaude-Gemeindevertretung fasst einen rechtswidrigen Beschluss

Veröffentlicht am 02.07.2020 in Allgemein

SPD - Fraktion Ahnatal

Presserklärung zum Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.07.2020:

             Neubau Stahlbergbaude 

Gemeindevertretung fasst einen rechtswidrigen Beschluss

Der heutige Beschluss zum Neubau der Stahlbergbaude ist aus Sicht der Ahnataler SPD-Fraktion in mehrerer Hinsicht rechtswidrig.

So ist im Beschluss keine Aussage zur Kostendeckung enthalten. Mit der Begrenzung des gemeindlichen Anteiles auf 1,6 Mio. € gegenüber einer vom Antragsteller erwarteten Bau­summe von bis zu 2,6 Mio. € klafft eine Finanzierungslücke von 1 Million €.

Die weitere Finanzierung durch Fördermittel ist nur zum Teil gesichert. Im Haushalt der Gemeinde stehen hierfür ca. 510.000.- €  KIP-Mittel (Kommunales Investitions-Programm) zur Verfügung, weitere Mittel sind zwar beantragt, aber noch nicht bewilligt.

Mit dem Beschluss einer „angemessenen“ Kosten-beteiligung des Vereins von bis zu 450.000 € wird das Finanzierungsloch nicht geschlossen. Auch die Tatsache, dass die Höhe der Vereinsbeteiligung nur „angestrebt“ wird, deutet nicht auf eine solide und rechtskonforme Finanzierung hin.

Zudem fehlt eine Gegenfinanzierung, wenn seitens der Vereine keine Fördergelder einge­worben werden können. Auch ist nicht definiert, was der Begriff „angemessen“ beinhaltet.

Weiterhin ist der Beschluss zur Beteiligung an Förderanträgen durch die Vereine in der Form sachlich falsch, denn ausschließlich der FTSV Heckershausen ist berechtigt,  Förder­gelder  einzuwerben, da die TSG als Spielgemeinschaft diese Berechtigung gar nicht besitzt.

Darüber hinaus ist auch der Beschluss hinsichtlich der Vereinsbeteiligung bei den Kosten zu beanstanden. Da ein Verein ein rechtlich souveräner Partner ist, kann die Gemeindever­tretung den Verein nicht durch einseitigen Beschluss zu Ausgaben zwingen. Einen Finanzie­rungsvertrag über einen Kostenbeteiligung gibt es nicht, da die Gemeindevertretung in ihren vorhergehenden Beschlüssen die Gemeinde Ahnatal als alleinigen Bauherrn der Maßnahme benannt hat.

Gemäß § 63 der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) ist der Bürgermeister verpflichtet, binnen 14 Tagen einem Beschluss zu widersprechen, welcher nicht rechtskonform ist.

Die SPD fordert daher den Bürgermeister aus den vorgenannten Gründen hierzu auf, damit die Angelegenheit erneut beraten und zu einem für alle Beteiligten tragbaren Ergebnis geführt werden kann.  

Über die Gründe der Antragsteller kann nur spekuliert werden. Es ist kein Geheimnis, dass die Fraktion B90/die Grünen schon immer erklärter Gegner des Projekts war, und dass sich nun auch die CDU-Fraktion für eine plötzliche Abkehr aus dem fünfjährigen Beratungs­prozess und  der im Haushalt 2020 mit den Stimmen aller Fraktionen sichergestellten Finanzierung entschieden hat, lässt Raum für Spekulationen. Es ist zu vermuten, dass der anstehende Wahlkampf um das Bürgermeisteramt die Sicht der CDU auf das Projekt verän­dert hat. Mit diesem Antrag geht es den Antragstellern weder um einen soliden Haushalt noch um das an anderer Stelle immer in den Vordergrund gestellte Vereinswohl. Stattdessen werden die Vereine zum Spielball der Politik gemacht!  

Thomas Dittrich-Mohrmann

(Fraktionsvorsitzender)

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