Meisterpflicht

Veröffentlicht am 14.12.2019 in Allgemein

Gremmels: „Meisterpflicht wird wieder ausgeweitet – Damit steigern wir die Qualität und sorgen für qualifizierten Nachwuchs“

 

„Wir haben heute im Deutschen Bundestag die Wiedereinführung der Meisterpflicht durch eine Änderung der Handwerksordnung beschlossen. Wir setzen damit ein starkes Signal für die Bedeutung des Handwerks“, sagt der Kasseler SPD-Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels.

„In der Koalition hatten wir uns darauf geeinigt, die 2004 erfolgte Abschaffung der Meisterpflicht für viele Berufsbilder bei Bedarf wieder einzuführen. Viele Berufsbilder haben sich seit 2004 stark verändert, daher erarbeiteten wir gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, Gewerkschaften und Verbänden an einer Neufassung der Handwerksordnung. Um den Schutz von Leben und Gesundheit sowie die Wahrung von Kulturgütern und immateriellen Kulturerbe gerecht zu werden, sorgen wir mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht für eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke. Zudem hatten sich Ausbildungszahlen und Meisterprüfungen reduziert“, erläutert Gremmels.

„Das Ziel der Bundesregierung ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung zu erreichen“, so Gremmels. Der Gesetzentwurf wurde unter Beteiligung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und der Gewerkschaften erarbeitet. In folgenden Berufsgruppen wird die Meisterpflicht im Ergebnis wieder eingeführt:

-Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, -Betonstein- und Terrazzohersteller, -Estrichleger, -Behälter- und Apparatebauer, -Parkettleger, -Rollladen- und Sonnenschutztechniker, -Drechsler und Holzspielzeugmacher, -Böttcher, -Glasveredler, -Schilder- und Lichtreklamehersteller, -Raumausstatter, -Orgel- und Harmoniumbauer. Für die Handwerksbetriebe in den genannten Berufsbildern, die aktuell keinen Meister haben, wird es einen Bestandsschutz geben.

„Wir sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft ist. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei“, schließt Gremmels.

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